Tierkauf im Internet: Worauf achten?

Tierkauf im Internet bei Volle Kanne im ZDF

In der ZDF-Sendung „Volle Kanne“ vom 07.12.2022 war ich als Expertin zum Top-Thema „Achtung beim Tierkauf im Internet“ eingeladen und hatte die Gelegenheit, einige häufig gestellte Fragen zu beantworten.

Der Beitrag kann hier in der ZDF-Mediathek angesehen werden (ab 04:09).

In Ergänzung zu dem Fernsehbeitrag werden in diesem Artikel noch weitere Hinweise und Empfehlungen gegeben, auf die Sie beim Tierkauf im Internet achten sollten.

1. Vorher informieren

Das A und O beim Tierkauf ist die umfangreiche Information im Vorfeld. Zum einen wird so verhindert, dass man Spontankäufe tätigt und im Anschluss feststellt, dass man dem Tier gar nicht gerecht werden kann.

Zum anderen kann nur derjenige unseriöse Angebote erkennen, der sich im Vorfeld intensiv mit der entsprechenden Tierart beschäftigt hat. Denn nur so wird man als Käufer misstrauisch, wenn beispielsweise die Haltungsbedingungen vor Ort, das Abgabealter oder der Preis nicht stimmen, oder wenn bei besonders geschützten Tieren entsprechende Herkunftsnachweise fehlen.

2. Tiere und Verkäufer vorher kennenlernen

Das Internet kann durchaus eine gute Möglichkeit sein, sich im Vorfeld zu informieren und um auf Züchter und Verkäufer erstmalig aufmerksam zu werden. Der Kauf selbst sollte sowohl aus Gründen des Tierwohls als auch im eigenen Interesse jedoch grundsätzlich nicht erfolgen, ohne Verkäufer und Tier vorher zumindest kennengelernt zu haben.

Insbesondere sollte man sich die Haltung vor Ort vor dem Kauf genauer anschauen. Sind die Tiere artgerecht untergebracht und augenscheinlich gesund? Bei Jungtieren: Kann der Verkäufer die Elterntiere zeigen?

3. Vertragsschluss schriftlich Festhalten

Entgegen der Vorstellung vieler kann ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten auch ohne Weiteres mündlich oder per E-Mail oder Chat zustande kommen. Aus Beweisgründen ist es aber immer sinnvoll, Kaufverträge jedenfalls nicht nur mündlich zu schließen.

Zwar gilt grundsätzlich auch das gesprochene Wort. Wenn man das Besprochene im Streitfall nicht beweisen kann und der Verkäufer davon nichts mehr wissen will (z.B. Zusicherungen über bestimmte Eigenschaften eines Tieres, etwaige Rückgaberechte etc.), hilft einem das aber oft nicht weiter.

Gerade bei sehr teuren Tieren kann es daher Sinn machen, vorab einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt bzw. eine entsprechend spezialisierte Rechtsanwältin den Vertrag prüfen zu lassen.

4. Unseriöse Angebote von vornherein meiden

Abstand nehmen sollte man von Angeboten, die nur wenige oder sehr oberflächliche Informationen enthalten. Besonders problematisch sind auch Angebote, in denen Tiere offensichtlich zu jung oder auch überraschend günstig angeboten werden (oft zum Beispiel beim illegalen Welpenhandel).

Ein schlechtes Zeichen ist es in der Regel auch, wenn viele verschiedene Tierarten oder Rassen angeboten werden. Meiden sollte man außerdem von vornherein Angebote über Wildfänge oder Qualzuchten.

5. Vorsicht bei Versand und Vorkasse

Manche Händler bieten an, die Tiere zum Käufer zu versenden. Wenn es sich nicht lediglich um Wirbellose wie Insekten und Spinnen handelt, kommen hierfür meist nur entsprechend spezialisierte Tiertransportfirmen in Frage. Wer sich unsicher ist, kann beim zuständigen Veterinäramt nachfragen, ob das vom Verkäufer verwendete Transportunternehmen entsprechend zertifiziert ist.

Die Anforderungen an den Transport sind je nach Tierart unterschiedlich hoch. Unabhängig von dem Stress für das jeweilige Tier bleibt in der Regel das Problem, dass hier weder Verkäufer noch Tier vorher kennengelernt werden konnten. Das ist insbesondere dann riskant, wenn der Käufer in Vorkasse gehen soll. Wie im verlinkten Beitrag zu sehen, kann es schnell passieren, dass das bestellte Tier nie beim Käufer ankommt und das Geld am Ende für immer verloren ist, gerade dann, denn der Verkäufer nicht mehr greifbar ist.

6. Oft kein Rückgaberecht

Bei der Auswahl des Verkäufers und des jeweiligen Tieres sollte man auch deshalb besondere Vorsicht walten lassen, weil es oftmals kein Rückgaberecht gibt. Sofern der Verkäufer kein freiwilliges Recht zum Rücktritt anbietet, kommt ein solches meist von vornherein nur in Betracht, wenn der Verkäufer als Unternehmer tätig ist und der Käufer Verbraucher ist (sog. Verbrauchsgüterkauf).

Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gehört zu den Gewährleistungsrechten, ebenso wie die Rechte zur Nachbesserung, zum Schadensersatz und zur Kaufpreisminderung. Diese Gewährleistungsrechte können Nichtunternehmer ausschließen und tun dies häufig auf. Auch Züchter versuchen immer wieder, die Gewährleistungsrechte auszuschließen, unter Verweis auf ihre „reine Hobbyzucht“. Dies ist aber in der Regel nicht wirksam.

Erforderlich für das Bestehen von Gewährleistungsrechten ist zusätzlich, dass das Tier bereits bei Übergabe mangelhaft im Rechtssinne war. Ein Mangel bei Übergabe liegt beispielsweise dann vor, wenn das Tier schon bei Abholung krank war, z.B. wenn es unter einer angeborenen Fehlstellung leidet. In zahlreichen Fällen ist die Abgrenzung weitaus schwieriger.

Bei einer Bestellung über das Internet im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs kann in einigen Fällen schließlich zudem das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gelten. Von einer Bestellung über das Internet ist aber aus den vorgenannten Gründen in der Regel abzuraten.

7. Alternative zum Tierkauf im Internet: Tierschutz

Eine gute Alternative zum Tierkauf beim Züchter oder Händler kann es sein, zunächst im Tierschutz nach dem jeweiligen Wunschtier Ausschau zu halten. Oftmals wird man auch hier fündig und kann darüber hinaus noch eine gute Tat vollbringen.

Leider gibt es auch hier zunehmend schwarze Schafe. An einer entsprechenden Information im Vorfeld führt also auch hier kein Weg vorbei. Im Hinblick darauf, dass hier immerhin die Anschaffung eines Lebewesens in Frage steht, welches Zeit seines Lebens ein gutes Zuhause verdient, sollte einem das den Aufwand jedoch wert sein.

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