Ablauf & Kosten

Viele Mandanten, die erstmalig Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten, sind unsicher bezüglich Ablauf und Kosten. Daher möchte ich das Vorgehen in meiner Kanzlei nachfolgend erläutern.

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Sie können Ihren Fall und Ihre Erwartungen unkompliziert und unverbindlich in einer E-Mail, dem Chat oder über das Kontaktformular schildern.

Anschließend erhalten Sie eine kurze schriftliche Ersteinschätzung per E-Mail und Informationen über die für die nähere Prüfung des Falls erforderlichen Unterlagen. Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Anfrage, ob Sie E-Mails empfangen können oder ob Ihr Postfach voll ist. Eine kostenlose Beratung telefonisch oder vor Ort kann nicht erfolgen.

Diese erste schriftliche Ersteinschätzung ist kostenlos. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Haben Sie auch nach 48 Stunden keine Rückmeldung bekommen, fragen Sie gerne telefonisch nach. Womöglich hat mich eine Anfrage ausnahmsweise nicht erreicht.

2. Kostenpflichtige Erstberatung buchen

Wenn Sie die Sache nach der kostenlosen schriftlichen Einschätzung weiterverfolgen oder auch direkt eine persönliche Beratung wahrnehmen möchten, können Sie einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch einfach online buchen.

Das Beratungsgespräch kann nach Ihrer Wahl in der Kanzlei oder telefonisch stattfinden.

Die Kosten der reinen Erstberatung betragen 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. (entsprechend 226,10 €), sofern nicht im Vorfeld ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Diese Gebühr umfasst das erste Gespräch. Bei einer weiteren Beratung, beispielsweise im Anschluss an das Nachreichen von Unterlagen oder an eine notwendigen Recherche zu Ihrem Anliegen, erhöhen sich die Kosten auf insgesamt 250,00 € zzgl. 19 % MwSt. (entsprechend 297,50 €), sofern keine weitere Beauftragung in der Sache erfolgt.

Die Kosten der Erstberatung werden in meiner Kanzlei grundsätzlich nicht auf die Kosten der weiteren Tätigkeit angerechnet.

Erfolgt nach der Erstberatung eine Beaufragung, folgt daraus für die Abwicklung mit Rechtsschutzversicherungen, dass die Erstberatungsgebühr i.H.v. 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. (entsprechend 226,10 €) durch den Mandanten bzw. die Mandantin grundsätzlich selbst getragen werden muss. Denn die Rechtsschutzversicherungen rechnen diese Gebühr an und erstatten so in aller Regel nur die durch die Beauftragung weiteren entstehenden Kosten.

Dies gilt unabhängig von einer gegebenenfalls mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung,

3. Der Ablauf der Erstberatung

Die erforderlichen Unterlagen schicken Sie mir bitte im Vorfeld sortiert als PDF-Datei zu, damit ich mich optimal auf Ihren Termin vorbereiten kann. Sofern Sie nicht über einen Scanner verfügen, nutzen Sie bitte eine Scan-App oder bringen die Unterlagen spätestens zum Beratungsermin mit.

Im Beratungsgespräch gehen wir gemeinsam alle wichtigen Fragen durch und erörtern die konkreten Erfolgsaussichten anhand der nun vorliegenden weiteren Informationen und eingereichten Unterlagen. Sie werden über die rechtlichen Aspekte des Falles aufgeklärt und das weitere Vorgehen wird besprochen.

Während der Erstberatung werden bei Bedarf auch die im Rahmen der weiteren Beauftragung entstehenden Kosten erörtert.

Auf eine Abrechnung direkt mit einer gegebenenfalls vorhandenen Rechtsschutzversicherung besteht kein Rechtsanspruch. Diesen zusätzlichen Service biete ich Ihnen nach einer Beauftragung in Ihrer Angelegenheit gerne kostenlos an. Betreffend Rechtsanwaltsgebühren, die die Versicherung nicht übernimmt, bleibt es bei Ihrer eigenen Zahlungspflicht als Auftraggeber bzw. Auftraggeberin.

Aufgrund des erhöhten Aufwandes kann für reine Beratungskosten eine Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung nur dann angeboten werden, wenn bereits zum Erstberatungstermin eine schriftliche Deckungszusage in entsprechender Höhe vorgelegt wird.

Beachten Sie im Hinblick auf die Übernahme von Beratungsgebühren durch Rechtsschutzversicherungen außerdem die weiteren Hinweise unter „2. Kostenpflichtige Erstberatung buchen“.

4. So geht es weiter

Nicht selten führt bereits die ausführliche Erstberatung zu einem zufriedenstellenden Ergebnis und der Mandant bzw. die Mandantin benötigt weder weitere Beratung noch eine Vertretung.

In vielen Fällen führt an weiteren Schritten wie anwaltlichen Schreiben oder Klagen zur Durchsetzung Ihrer Rechte aber auch kein Weg vorbei. Wenn Ihnen meine Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zusagen, können Sie mich direkt im Anschluss an das Gespräch beauftragen.

Natürlich fällt die Entscheidung je nach Fall auch nicht leicht. Nehmen Sie sich in diesem Falle gerne Bedenkzeit und entscheiden Sie später, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Sie haben Bedarf an einer persönlichen Beratung? Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

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