Im Leben eines jeden Haustierbesitzers kommt eines Tages der traurige Moment des Abschiedes. Die Tierliebe in Deutschland ist groß. Viele möchten ihr verstorbenes Haustier daher im eigenen Garten begraben. Aber darf man das?
1. Rechtlicher Grundsatz: Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanlage
Gesetzlich ist grundsätzlich vorgesehen, dass tote Tiere einer Tierkörperbeseitigungsanlage zugeführt werden. Der Grund dafür ist einleuchtend: Es soll sichergestellt werden, dass Gesundheit und Umwelt nicht durch Substanzen gefährdet werden, welche bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können. Für Haustierbesitzer stellt dies allerdings meist keine schöne Vorstellung für den Umgang mit dem verstorbenen Liebling dar.
Glücklicherweise gibt es Ausnahmen zu diesem Grundsatz.
2. Wann das Haustier im eigenen Garten begraben werden darf
Oft ist eine Beerdigung des Haustieres im eigenen Garten erlaubt. In den einzelnen Bundesländern herrschen hierzu unterschiedliche Regelungen. In Bremen z.B. ist die Beerdigung von Hunden und Katzen aufgrund des hohen Grundwasserspiegels grundsätzlich verboten.
Meist gilt jedoch folgendes:
- Das Tier muss mindestens 50 cm tief begraben werden, um beispielsweise ein Ausbuddeln durch andere Tiere zu verhindern.
- Das Grundstück darf nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen, um zu verhindern, dass Grundwasser und Böden kontaminiert werden.
- Das Grab darf außerdem nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.
- Das Tier darf außerdem keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben, um eine Übertragung von Erregern zu verhindern.
- Bei sehr großen Tieren kann die Beerdigung im eigenen Garten rechtlich problematisch sein.
Im Zweifel sollten Tierbesitzer vorher beim örtlich zuständigen Veterinäramt nachfragen und eine Erlaubnis einholen.
Wichtig ist außerdem, dass das Tier immer nur auf dem eigenen Grundstück begraben werden darf. Bei nur angemieteten Gärten sollten Tierbesitzer zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Das Vergraben auf öffentlichem oder fremdem Grund, z.B. in Parks oder im Wald, ist generell verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
3. Fazit
Das Begraben von kleineren Tieren wie Meerschweinchen, Wellensittichen, Katzen und kleineren Hunden im eigenen Garten ist oft unproblematisch. Die Regelungen können jedoch je nach Bundesland verschieden sein. Im Zweifel sollte insbesondere bei größeren Tieren vorab bei den zuständigen Behörden nachgefragt werden, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Wer nicht die Möglichkeit hat, sein Tier im eigenen Garten zu begraben, kann z.B. über die Beerdigung auf einem Tierfriedhof oder einer Einäscherung nachdenken. Im Gegensatz zu menschlichen Urnen darf die Urne des tierischen Freundes anschließend auch zuhause aufbewahrt werden.
Foto: Couleur/pixabay.com