Behandlungsfehler durch den Tierarzt

Behandlung durch Tierarzt

Die Möglichkeiten in der Tiermedizin werden immer umfangreicher. Mit den verfügbaren Methoden zur Diagnostik und Behandlung steigen auch die Tierarztrechnungen und die Beiträge für Tierkrankenversicherungen. Doch nicht immer ist die Behandlung des vierbeinigen Patienten erfolgreich. Dann stellt sich für den Patientenbesitzer häufig die Frage, ob der behandelnde Tierarzt einen Behandlungsfehler verursacht hat.

Selbst betroffen? Als Rechtsanwältin für Tierrecht habe ich täglich mit Fällen rund um das Thema tierärztliche Behandlungsfehler zu tun.

Anwältin Melanie Fritz

Wann liegt ein Behandlungsfehler durch einen Tierarzt vor?

Ein Behandlungsfehler durch einen Tierarzt liegt bei Fehlern oder Versäumnissen im Rahmen der tierärztlichen Versorgung von Pferden, Hunden oder anderen Tieren vor. Dazu gehören nicht nur falsche Behandlungen im engeren Sinne, sondern auch falsche Diagnosen, unzureichende Pflege oder auch die mangelnde Aufklärung des vorstelligen Patientenbesitzers über Risiken und Alternativen. In den Fällen entspricht das Vorgehen des Tierarztes nicht den Regeln der ärztlichen Kunst. Man spricht in dem Fall davon, dass die Behandlung nicht „lege artis“ war.

Was kann ich tun, wenn ich einen Behandlungsfehler durch einen Tierarzt vermute?

Vermutet man, dass das eigene Tier Opfer eines tierärztlichen Behandlungsfehlers geworden ist, sollte man sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann teilweise bereits im Rahmen einer ausführlichen Beratung näher einschätzen, ob das Vorgehen des Tierarztes gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen haben könnte. Anschließend wird er die vollständigen Behandlungsunterlagen anfordern. Neben den Akten des in Frage stehenden Tierarztes wird er teilweise auch Unterlagen von weiterbehandelnden Tierärzten anfordern. So kann sich der Rechtsanwalt ein umfassendes Bild machen.

In besonders schwierigen Fällen kann unter Vorlage der Behandlungsunterlagen die Einholung einer tierärztlichen Zweitmeinung in Form eines Privatgutachtens erforderlich werden. Ein Rechtsanwalt, der Erfahrung im Tiermedizinrecht mitbringt, wird bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers allerdings häufig auch schon selbst im Rahmen der Akteneinsicht konkrete Fehler erkennen und benennen können.

Welche Ansprüche habe ich bei einem Behandlungsfehler durch einen Tierarzt?

Ein Schmerzensgeld für erlittenes Leid ist für Tiere, im Gegensatz zum Menschen, nicht anerkannt. Stattdessen kann der Eigentümer des Tieres aber in der Regel Kosten für sinnlose Behandlungen verweigern und außerdem den finanziellen Schaden erstattet verlangen, der ihm durch den Behandlungsfehler entstanden ist.

Ein Beispiel hierfür wäre ein Behandlungsfehler durch eine offensichtlich falsche Antibiose nach einer durchgeführten Operation. Hier kann der Tierhalter regelmäßig zum einen die Kosten für die fehlerhafte Behandlung zurückverlangen, aber auch die Kosten, die entstanden sind, weil das Tier z.B. aufgrund des Fehlers in einer zweiten Klinik nachoperiert und stationär behandelt werden musste. Verstirbt das Tier in Folge einer Fehlbehandlung, ist außerdem der wirtschaftliche Wert des Tieres als Schaden zu ersetzen. Der Erstattungsanspruch kann also, je nach Fall, durchaus hoch ausfallen.

Wie setze ich meine Ansprüche bei einem tierärztlichen Behandlungsfehler durch?

Sofern sich durch die Akteneinsicht ein Behandlungsfehler durch einen Tierarzt feststellen lässt, wird der Rechtsanwalt ein Anspruchsschreiben auf den Weg bringen. In diesem Schreiben werden der behandelnde Tierarzt mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert und die entsprechenden Forderungen gestellt. Häufig wird der Vorgang anschließend durch den Tierarzt an dessen Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Die Versicherung wird den Schaden ganz oder teilweise erstatten, soweit sie einen Behandlungsfehler anerkennt.

Nicht immer ist eine außergerichtlichen Einigung mit dem Tierarzt oder dessen Haftpflichtversicherung möglich. Dann müssen der Betroffene und sein Rechtsbeistand zur Durchsetzung der Ansprüche Klage bei Gericht einreichen. Die gerichtlichen Klageverfahren betreffend tierärztliche Behandlungsfehler finden häufig ohne mündliche Verhandlung und dafür unter Einholung eines tiermedizinischen Sachverständigengutachtens statt. Im Gegensatz zum zuvor beschriebenen Privatgutachten, für das in den Behandlungsunterlagen nach möglichen Fehlern gesucht werden soll, geht es hier darum, ob sich die durch den Kläger bereits konkret behaupteten Vorwürfe auch bestätigen. Hierfür bestimmt das Gericht einen neutralen Gutachter. Kann der Kläger durch das Gutachten die behaupteten Behandlungsfehler beweisen, verurteilt das Gericht den Tierarzt zur Zahlung an den Kläger.

Fazit zum Thema „Behandlungsfehler durch Tierärzte“

Fehler passieren in sämtlichen Bereichen, auch in der Medizin. Dies gilt für die Tiermedizin gleichermaßen wie für die Humanmedizin. Fehler sind menschlich. Dennoch ist es wichtig, Behandlungsfehler aufzudecken. So kann nicht nur den Betroffenen zu ihrem Recht verholfen werden, sondern auch die medizinische Versorgung für Patienten in der Zukunft zu verbessert werden. Eine kompetente rechtliche Beratung ist hierfür in der Regel unerlässlich.

Titelbild: mirkosajkov auf pixabay.com

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