Die Nachbarskatze füttern – Ist das erlaubt?

Katze wird vom Nachbarn gefüttert

Nicht wenige kennen die Situation, dass plötzlich die Nachbarskatze im eigenen Garten auftaucht. So mancher Tierfreund kommt beim Anblick des niedlichen Besuchs schnell auf die Idee, Leckereien wie ein Schälchen Milch oder Katzenfutter anzubieten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Hier kommt es – wie so oft – auf den Einzelfall an:

Die Katze kommt freiwillig immer wieder zu Besuch

Wenn die Katze völlig freiwillig zu den Nachbarn kommt, haben die Eigentümer in der Regel keine rechtliche Handhabe.

Einen solchen Fall hatte das Landgericht München Anfang 2019 in zweiter Instanz zu entscheiden, Az. 30 S 7016/18.

Im konkreten Fall wollte eine Frau ihren Nachbarn gerichtlich untersagen lassen, ihren Kater zu füttern und ins Haus zu lassen. Das Gericht lehnte im Ergebnis einen Unterlassungsanspruch ab, da es zu dem Schluss kam, dass sich der Kater aus freien Stücken immer wieder bei den Nachbarn aufhält.

Nach Ansicht des Gerichts stellt es keine Einwirkung der Nachbarn auf das Eigentum des Katzenhalters dar, wenn die Katze den Aufenthalt unabhängig von einem gezielt lockenden Verhalten gewählt hat und die Nachbarn dies dulden. Dies soll auch dann gelten, wenn der Eigentümer seinen Willen, der Nachbar solle die Katze vertreiben, diesen gegenüber geäußert hat.

Die Katze wird aktiv angelockt und gefüttert

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Nachbar die Situation provoziert, indem er gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers den Stubentiger immer wieder anlockt und mit Leckereien zum Wiederkommen motiviert.

Hier kommt der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB in Frage.

Der fütternde Nachbar kann somit zum Unterlassen des Lockens und Fütterns aufgefordert werden. Kommt der Nachbar der Aufforderung nicht nach, kommen eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage in Betracht.

Zu beachten ist jedoch, dass sich der Eigentümer, welcher das Unterlassen fordert, in der Beweispflicht befindet. Der Beweis, dass die Katze nicht aus freien Stücken immer wieder beim Nachbarn auftaucht, sondern aktiv angelockt wird, ist in der Regel nicht einfach zu erbringen. Hieran scheiterte im Ergebnis auch das Verfahren gegen die Nachbarn der Katzenhalterin vor dem Landgericht München.

Fazit

In rechtlicher Hinsicht können Katzenhalter oftmals wenig dagegen unternehmen, dass ein Nachbar hin und wieder die Katze füttert. Ein Unterlassungsanspruch kommt aber dann in Frage, wenn die Katze aktiv angelockt wird und der Eigentümer zu verstehen gegeben hat, dass er dies nicht möchte.

Nicht nur im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses, sondern auch im Sinne des Tierwohls sollte auf das Füttern fremder Katze ohne Absprache mit dem Eigentümer jedoch dringend verzichtet werden. So weisen zahlreiche Katzen Unverträglichkeiten auf. Gerade auch das gerne servierte Schälchen Milch vertragen Katzen in der Regel nur sehr schlecht.

Foto: Johnny_Harvester/pixabay.com

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