Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft haftet ein Bürge für die Verbindlichkeiten eines Anderen. Bürgschaften werden sehr oft im Bereich des Mietrechts verlangt. Hier kann beispielsweise vertraglich vereinbart werden, dass eine Person für die Mietschulden einer anderen Person haftbar gemacht werden kann, wenn diese nicht zahlt. Insbesondere bei Studierenden oder anderen Mietern, die kein eigenes gesichertes Einkommen haben, wird der Vermieter regelmäßig die Unterzeichnung einer Bürgschaft, beispielsweise durch die Eltern, verlangen.

Grundsätzlich ist zwischen zwei Formen der Bürgschaft zu unterscheiden. Zum einen gibt es die Ausfallbürgschaft, bei der beispielsweise bei Mietschulden zunächst versucht werden muss, das Geld beim Hauptschuldner einzutreiben. Erst wenn dies erfolglos ist, darf sich der Gläubiger an den Bürgen wenden.

Daneben gibt es die selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei dieser Form der Bürgschaft kann direkt gegen den Bürgen vorgegangen werden, ohne dass erst versucht werden muss, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Die selbstschuldnerische Bürgschaft muss ausdrücklich als solche benannt werden.

Neben Privatpersonen kann für die Ansprüche des Vermieters auch ein Unternehmen haften. In der Praxis kommen regelmäßig Banken oder Versicherungen in Betracht. Da die Bürgschaft in der Regel zumindest teilweise auch anstelle der zu leistenden Mietkaution zum Einsatz kommt, hat sich hierfür der Begriff der Mietkautionsbürgschaft etabliert.

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