Jeder, der in Nordrhein-Westfalen einen gefährlichen Hund, einen Listenhund oder einen großen Hund (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht) halten und beim Ordnungsamt anmelden möchte, benötigt einen sogenannten Sachkundenachweis. Klein-Hundebesitzer (deren Hunde unter 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg schwer sind) sind von der Sachkundenachweispflicht ausgenommen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Prüfung zur Erhalt des Sachkundenachweises ausschließlich aus einem theoretischen Teil.
Zu beachten ist, dass der Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden nur durch das Veterinäramt abgenommen werden kann und außerdem personenscharf zu betrachten ist. Dies bedeutet, dass jeder, der beispielsweise mit dem Hund spazieren geht, einen gültigen Sachkundenachweis vorweisen können muss, nicht nur der Halter selbst.