Verbrauchsgüterkauf (Tierrecht)

Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft.

Dabei muss nicht unbedingt eine Sache verkauft werden, ein Verbrauchsgüterkauf ist beispielsweise auch beim Tierkauf möglich.

Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies ist beispielsweise bei Händlern der Fall.

Zu beachten ist, dass Züchter in der Rechtsprechung oftmals als Unternehmer betrachtet werden, auch wenn sie z.B. kein angemeldetes Gewerbe betreiben oder nur im kleineren Stil züchten (Hobbyzüchter).

Verbraucher ist, wer den Vertrag zu privaten Zwecken schließt, also nicht zum Zwecke einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit.

Kauft also eine Privatperson beim Züchter oder Händler einen Hund, liegt oftmals ein Verbrauchsgüterkauf vor.

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