Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist eine Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Halten eines Haustieres) ergeben.

Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers grundsätzlich nicht an. Eine solche Gefährdungshaftung besteht beispielsweise auch für Halter von Kraftfahrzeugen.

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