Listenhunde, American Bully & Co.

Als Rechtsanwältin für Tierrecht und Partnerin des Vereins Institut Forschung Listenhunde e.V. habe ich fast täglich mit Fällen zum Thema Listenhunde zu tun. Betroffene Hundehalter werden von mir unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten grundsätzlich bundesweit vertreten.

Gerade Halter von neuen Rassen wie American Bully und Old English Bulldog ahnen häufig nicht, dass es mit ihren Tieren Probleme geben könnte.

In den meisten Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, gelten für diese Tiere aber regelmäßig besondere Auflagen. Insbesondere im Falle des American Bullys droht häufig sogar die Beschlagnahme des Hundes, sobald die Ordnungsbehörde von der Haltung erfährt.

American Bully und Old English Bulldog stehen nicht auf der Liste der gefährlichen Rassen nach § 3 Landeshundegesetz NRW (kurz: LHundG NRW). Sie stehen auch nicht auf der Liste sogenannter bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW. Viele gehen so davon aus, dass die Haltung keinen besonderen Voraussetzungen unterliegt.

Die Betroffenen sind daher meist völlig überrascht, wenn plötzlich das Ordnungsamt mit Auflagen oder direkt mit einer Haltungsuntersagung an sie herantritt. Das Problem besteht darin, dass die Rassen in Deutschland nicht als eigenständige Rassen anerkannt sind. Von den Behörden werden sie meist als Listenhund-Kreuzungen angesehen werden.

Erst recht problematisch ist die Lage für Halter von ausdrücklich als gefährlich gelisteten Hunderassen wie dem American Staffordshire Terrier. Aber sogar Halter von Miniatur Bullterriern haben immer wieder mit ordnungsbehördlichen Problemen zu kämpfen. Dies kommt vor allem dann vor, wenn der Hund aufgrund einer zu hohen Schulterhöhe plötzlich als Standard Bullterrier und damit als Listenhund eingestuft wird.

Als Rechtsanwältin für Tierrecht mit besonderer Spezialisierung im Hunderecht konnte ich bereits eine Vielzahl von Beschlagnahmen abwenden. Zahlreiche bereits sichergestellte Tiere konnte ich außerdem wieder aus dem Tierheim zurückholen. Beratung und Vertretung durch meine Kanzlei können bundesweit erfolgen.

Anwältin Melanie Fritz

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Übrigens: Weiter Informationen zu dem Thema finden Sie auf meinem Blog:

Ist der American Bully ein Listenhund?

Dass American Staffordshire Terrier und Pitbull Terrier in vielen Bundesländern als gefährliche Hunde gelistet sind [...]

Ist der American Bully ein Listenhund?

Dass American Staffordshire Terrier und Pitbull Terrier in vielen Bundesländern als gefährliche Hunde gelistet sind [...]

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