Der gemeinsame Hund bei Trennung

Wenn Paare beschließen, getrennte Wege zu gehen, gibt es in Folge der Trennung oft Streit um den zusammen angeschafften Vierbeiner.

Regelmäßig wird über Fragen gestritten wie:

  • Wem gehört der Hund?
  • Bei welchem der beiden Expartner soll der Hund leben?
  • Steht dem anderen Expartner ein Umgangsrecht am Hund zu?
  • Wer trägt die laufenden Kosten?

Die besten Chancen im Streit um den Hund hat grundsätzlich derjenige, der sein Eigentum am Hund nachweisen kann. Für den Nachweis am Eigentum kommt es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an. So kann ein auf die Partei ausgestellter Kaufvertrag ein wichtiges Indiz sein. Ein zwingender Beweis liegt darin aber noch nicht automatisch vor.

Teilweise wird man auch schlicht feststellen, dass der Hund beiden Parteien gleichermaßen gehört. Dann macht häufig eine einvernehmliche Regelung im Interesse aller Beteiligten am meisten Sinn.

Besonders kompliziert wird es, wenn ein Hund gemeinschaftlich während einer Ehe angeschafft wurde. Denn dann finden unter Umständen sogar die Regelungen über Hausrat auf das vierbeinige Familienmitglied Anwendung.

Spätestens dann, wenn der Expartner den geliebten Hund als Druckmittel einfach einbehält, sollten Betroffene anwaltlichen Rat bei einem versierten Rechtsanwalt für Hunderecht einholen und ihre Rechte prüfen lassen. Doch häufig ist eine Beratung auch bereits im Vorfeld sinnvoll, um einen „Rosenkrieg“ um den gemeinsamen Hund von vornherein zu vermeiden.

Anwältin Melanie Fritz

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Übrigens: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meinem Blog:

Wer bekommt den Hund bei Trennung? Der Hund als Scheidungskind

Sehr häufig schaffen sich Paare im Laufe ihrer Partnerschaft gemeinsam einen Hund an. Probleme gibt [...]

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