Mietrecht
Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete im Zivilrecht. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) geregelt und behandelt die Rechte von Mietern und Vermietern. Das Mietrecht enthält unter anderem Gesetze zu Mietzahlungen, Nebenkosten und Kündigungen. Es umfasst zum einen die Wohnraummiete, zum anderen aber auch die Gewerberaummiete.
Häufige Fälle betreffen z.B. Mängel an der Mietsache, ausbleibende Mietzahlungen oder die verspätete Rückzahlung der Kaution.
Ich selbst musste in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit einer von Schimmel befallenen Mietwohnung machen. Aus meinem engsten Familienkreis kenne ich jedoch auch die andere Seite: Man ist auf die Mietzahlungen angewiesen, der Mieter zahlt nicht und verlässt die Wohnung schließlich in einem katastrophalen Zustand. Sowohl Mieter als auch Vermieter können sich grundsätzlich gleichermaßen an mich wenden.
Kürzlich habe ich den Fachanwaltskurs zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht gehört dem Zivilrecht an und ist überwiegend in einem Spezialgesetz geregelt, dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG). Es umfasst vor allem Probleme zwischen Wohnungseigentümern untereinander und Probleme mit dem Hausverwalter oder Dritten.
So wird beispielsweise oft über die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gestritten, kurz gesagt: Wem gehört was an dem Gebäude zu welchen Anteilen? Fenster, Türen und Dächer eines Mehrfamilienhauses beispielsweise stellen oft Streitpunkte dar, vor allem wenn es darum geht, wer für deren Reparaturen verantwortlich ist, oder wenn Umbauarbeiten erfolgen sollen.
Weitere Konflikte ergeben sich unter anderem im Bezug auf Hausgeld, Sonderumlagen oder Jahresabrechnungen.
Kürzlich habe ich den Fachanwaltskurs zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich abgeschlossen.
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